Dein Führerausweis ist zum Greifen nah

Willkommen bei Deinem Fahrlehrer in St. Moritz / Samedan. Lerne spielend einfach das Autofahren (Kategorie B mit Schaltgetriebe oder Automatik, Kategorie BE mit Anhänger) oder das Motorradfahren (Motorräder aller Kategorien). Ich begleite Dich mit all meiner Erfahrung (als staatl. geprüfter Auto- und Motorrad-Fahrlehrer) durch Theorie und Praxis und lehre Dich das sichere Führen eines Fahrzeuges. Mein Fahrschulauto bzw. Töff steht schon für Dich bereit. Für Praxisstunden hole ich Dich zu Hause ab, die Theorie-Kurse absolvierst Du in unseren Räumlichkeiten in Samedan. Ich freue mich auf Deine Kontaktaufnahme.

Und los geht's!

Dein Weg in die Freiheit ist Dein Weg zum Führerausweis.
13 Kreuzungen, dann bist Du am Ziel!

1. Nothelferkurs

Für Deinen erfolgreichen Rettungseinsatz!

Du möchtest endlich Autofahren? Schon lange vor Deinem 18. Geburtstag kannst Du den Nothelferkurs (siehe Nothelferkurs Engadin) besuchen und abschliessen. Er dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig. Der Kurs ist obligatorisch. Wenn Du schon im Besitz eines gültigen Führerausweises der Unterkategorie A1 oder A beschränkt bist, musst Du den Kurs nicht absolvieren. :-)

Rechtsgrundlage: VZV 10

2. Sehtest
Dein Durchblick im "Schilderwald"

Damit Du den Durchblick hast!

Vor der Einreichung des Gesuches musst Du einen Sehtest machen. Auf der Website des Kantonalen Strassenverkehrsamtes kann das Formular „Lernfahrgesuch" bezogen werden, wo Du auch den Sehtest eingetragen bekommst. Dieser ist 2 Jahre gültig. Wenn Du keinen Optiker/Augenarzt findest, der für diesen Test berechtigt ist, findest Du eine Liste auf der oben genannten Website. Hast Du immer noch keinen Erfolg, dann informiere Dich beim Schweizer Optikerverband (SOV).

Rechtsgrundlage: VZV 9

3. Gesuchformular
Bald kann es losgehen!

Jetzt wird es offiziell!

Nun füllst Du das Gesuchformular aus (zwei farbige Passfotos und Sehtest beifügen) und bringst es persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Nothelferausweis, schweizerische ID bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen. Wichtig: Das Gesuch kann frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag gestellt werden!

Rechtsgrundlage: SVG 14, VZV 5a, 6, 7 inkl. Anhang 1

4. Vorbereitung auf die Theorieprüfung
Manchmal darf es nicht zu schnell sein

Vor dem Fahrtraining kommt das Hirntraining!

Nach dem Einreichen Deines Gesuches bekommst Du ein Login, um Dich für die Verkehrstheorie-Prüfung anzumelden. Ich verfüge über gute Lernmittel und Kurse in Verkehrstheorie. Es ist wichtig, dass Du die Verkehrstheorie nicht nur weisst, sondern auch verstehst, ich helfe Dir dabei und biete auch persönliche Lehrstunden an. Natürlich gibt es auch die original Theoriefragen online zum Lernen.

Rechtsgrundlage: VZV 11

5. Prüfung des Gesuches
Bestimmt erfüllst Du die Voraussetzungen!

Voraussetzungen erfüllt?

Die Zulassungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb eines Lernfahr- oder Führerausweises erfüllt sind. Bei Zweifel einer körperlichen Eignung verweist die Behörde den Gesuchsteller an einen Vertrauensarzt, hört einen unmündigen oder entmündigten Gesuchsteller und seinen gesetzlichen Vertreter an und klärt ab, ob der Gesuchsteller im ADMAS (automatisiertes Administrativmassnahmenregister, FABER = Fahrberechtigungsregister) verzeichnet ist.

Rechtsgrundlage: SVG 104 b & c, VZV 11 b

6. Theorieprüfung
Theorie-Wissen

Du kannst antreten!

Nun kannst Du Dich, wenn Du die Theoriekurse bei mir oder auch im Selbststudium erfolgreich abschliessen konntest, online zur Theorieprüfung anmelden (jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat in Samedan). Diese Prüfung kannst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag ablegen. Die bestandene Theorieprüfung ist dann unbegrenzt gültig. Prüfungsorte sind auf den Strassenverkehrsämtern. Der Kanton kann auch eine Bewilligung für diejenigen erteilen, die die Prüfung ausserhalb des Wohnkantons absolvieren möchten.

Rechtsgrundlage: VZV 13, Anhang 11, Ziff. II,1

7. Lernfahrausweis
Mit dem Fahrschul-Auto durch die Dörfer :-)

Endlich on the road!

Nach bestandener Theorieprüfung bekommst Du per Post Deinen Lernfahrausweis, aber nicht bevor Du 17 bist. Dieser ist 24 Monate gültig. Nun geht's zusammen mit mir ab auf die Strasse. Auch privat kannst Du das Gelernte vertiefen, allerdings muss die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt sein und seit 3 Jahren den Führerausweis (Kat. B) besitzen.

Rechtsgrundlage: SVG 14, VZV 15,16

8. Kurs über Verkehrskunde
Verkehrskunde-Kurs

Das hast Du schnell geschafft!

Begleitend zum Fahrunterricht besuchst Du in unserem Theorielokal in Samedan (siehe Kontakt) einen Verkehrskunde-Kurs von 4 Doppellektionen. Diesen Kurs musst Du vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung abschliessen. Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Dieser Kurs ist obligatorisch und Du absolvierst ihn einfach bei mir. Ich unterrichte in Samedan und bestätige Dir dann Deine Kursbesuche, damit Du einen Nachweis hast.

Rechtsgrundlage: VZV 18

9. Fahrunterricht
Autofahren macht Spass!

Zeig, was Du kannst!

Wie schon bei Punkt 7 erwähnt (Lernfahrausweis) kannst Du jetzt mit mir als Fahrlehrer oder auch privat in einem Fahrzeug auf die Strasse. Ein blaues L-Schild bei Privatfahrten ist obligatorisch. Am besten sind die magnetischen L-Tafeln, die aussen angebracht werden. Am Fahrschulauto ist alles schon angeschrieben. Ich notiere laufend Deinen Ausbildungsstand und kann Dir jederzeit Auskunft über Deinen Fortschritt oder fehlende und unvollständige Ausbildungsschritte geben. Alle Lernschritte werden erklärt - geübt - kontrolliert, damit Du gut durch die Führerprüfung kommst. Ist die Prüfungsreife absehbar, erfolgt in gegenseitiger Absprache die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung. Dein Führerausweis ist mein Antrieb. :-)

Rechtsgrundlage: SVG 15, VRV 27, VZV 17,1

10. Praktische Führerprüfung
Zeige, wie gut Du fahren kannst

Null Problem!

Mit einem sicheren Gefühl in die Fahrprüfung. Bei der praktischen Führerprüfung stellt ein Verkehrsexperte fest, ob Du mit verschiedenen Verkehrssituationen, vorausschauend und mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer, die Verkehrsregeln einhalten kannst, ohne selber in Gefahr zu geraten oder andere zu gefährden. Stellt sich dann allerdings heraus, dass das Wissen über die Verkehrsregeln ungenügend ist, ordnet die Zulassungsbehörde eine neue Prüfung der Basistheorie an.

Rechtsgrundlage: SVG14, VZV 22

11. Führerausweis auf Probe
Auf in die Freiheit

On the road – jetzt endlich allein!

Wenn Du dann die praktische Führerprüfung erfolgreich bestanden hast, bekommst Du Deinen Führerausweis auf Probe per Post zugestellt. Nun darfst Du selbstständig und ohne Aufsicht ein Fahrzeug lenken. Die Probezeit beträgt 3 Jahre, das heisst, bei einem Entzug wegen einer Zuwiderhandlung verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr, und bei einem zweiten Entzug verfällt die Probezeit ganz. Ein neuer Lernfahrausweis wird dann erst wieder in einem Jahr erteilt, und das auch nur wenn ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt wurde und dieses positiv ausfällt.

Rechtsgrundlage: SVG 15a,1, VZV 24a

12. Weiterausbildungskurse (WAB)
Schärfe Deine Sinne und Dein Wissen

Nochmal Freunde treffen und lernen!

Nach bestandener Führerprüfung kommst Du in die zweite Phase der Ausbildung, bei der Du bei mir innerhalb eines Jahres einen Weiterbildungskurs absolvieren musst. Ansonsten verfällt der Führerschein auf Probe. Melde Dich rechtzeitig an. Es kann lange Wartezeiten geben.

Der Kurs dauert 8 Stunden und ist auf 1 Tag verteilt. Im Kurs sollen Deine Fähigkeiten verbessert werden, gefährliche Verkehrssituationen früh zu erkennen, um Gefahren zu vermeiden. Daneben sollen Dein Verkehrssinn sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter optimiert werden.

Nach Abschluss des Kurses bekommst Du von mir eine Kursbescheinigung. Diese musst Du dann selbstständig dem Strassenverkehrsamt einschicken (Tipp: 1 Woche vor Ablauf des Führerausweises auf Probe, aber nicht vergessen).

Personen, deren Führerausweis auf Probe nach dem 1.1.2020 abläuft, müssen nur noch 1 WAB-Kurs machen. Es ist entweder der heutige WAB-Kurs 1 oder der neue Einheitskurs 2020.

Rechtsgrundlage: VZV 27 a-g

13. Führerausweis Unbefristet
Führerausweis und vielleicht ja schon bald ein eigenes Auto

Geschafft!

Gratulation! Nachdem Du jetzt alle Prüfungen und Kurse bestanden und Dich an alle Vorgaben und Termine gehalten hast, wird Dir nun der unbefristete Führerausweis per Post zugestellt. Jetzt bist Du im Besitze eines Führerausweises und bist unabhängig, allerdings darfst Du nie vergessen, dass die Verordnungen und Gesetze weiterhin auch für Dich Gültigkeit haben. :-)

Rechtsgrundlage: SVG 10, 14,1, 15a, 2,95a, VZV 24,1, 24b

Es gibt keine Mindest-Fahrstunden Pflicht. Wenn Du in der Fahrschule von Anfang an alles korrekt lernst, läufst Du nicht Gefahr, dass wir falsch angelernte Automatismen korrigieren müssen. So bist Du schneller und sicherer am Ziel.

Angebot und Preise

Ausweiskategorien & Fahrstunden Auto

Du kannst bei mir den Führerausweis der Kategorie B (Schaltgetriebe oder Automatik) sowie den Führerausweis der Kategorie BE (Zugfahrzeug der Kategorie B mit einem Anhänger) machen. Fahrstunden sind jederzeit auf Anfrage möglich.

Ausweiskategorien & Grundkurse Motorrad

Ich biete Dir die Möglichkeit, den Führerausweis der Kategorie A/A1 (Motorräder aller Kategorien) zu erlangen. Wirf gerne einen Blick auf die Termine für die Grundkurse (PGS – Praktische Grundschulung), und vielleicht sehen wir uns bald.

Verkehrskunde & Theorielektionen

Der Verkehrskunde-Unterricht findet Montag bis Donnerstag von 19.00 - 20.30 Uhr statt (oder nach Vereinbarung). Der Verkehrskunde-Kurs ist obligatorisch, damit Du Dich zur Führerprüfung anmelden kannst. Bei Bedarf kannst Du bei mir freiwillige Theorielektionen nehmen.

Preise

Fahrstunde Auto (50 Min.): CHF 130.–
Fahrstunde Motorrad (50 Min.): CHF 130.–
Anhänger-Fahrlektion (50 Min.): CHF 140.–

Obligatorischer Verkehrskunde-Unterricht (4 Doppellektionen inkl. Lehrmaterial): CHF 300.–

Freiwillige Theorielektion (50 Min., bei Bedarf und nach vorheriger Absprache): CHF 70.–

Aus dem Leben eines Fahrlehrers


Während der ersten Fahrstunde ärgert sich der Fahranfänger: „Diese doofen Fußgänger laufen mir ständig vor das Auto.” Der Fahrlehrer beruhigt ihn und sagt: „Dann fahren Sie doch erst einmal vom Gehweg herunter!”


„Wenn du abbiegen willst, dann weise die anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Blinker darauf hin… nicht mit dem Scheibenwischer.”


„Hör bitte auf zu winken. Die anderen Autofahrer grüssen dich nicht. Mach einfach das Fernlicht aus.”

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